Bildrechte

Einräumung von Nutzungsrechten an hochgeladenen Fotos

Fassung vom 24. Oktober 2026

  1. Du versicherst, dass du das Foto selbst aufgenommen hast und damit Urheber:in bist, und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
  2. Du räumst der Meng GmbH, Stader Str. 23, 21702 Ahlerstedt, an dem Foto das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, das Foto in allen bekannten Nutzungsarten zu nutzen – insbesondere es zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen (z. B. auf spielplatz.de, in sozialen Medien, Newslettern und Werbematerialien) und zu bearbeiten (z. B. zuschneiden, Farben korrigieren, verkleinern).
  3. Das Urheberrecht selbst bleibt nach deutschem Recht bei dir (§ 29 UrhG). Weil das Nutzungsrecht ausschließlich ist, darfst du das Foto künftig nicht mehr selbst verwerten oder anderen Rechte daran einräumen.
  4. Du entscheidest beim Hochladen, ob du als Urheber:in genannt wirst („Foto: Name“). Wählst du das nicht, verzichtest du auf die Namensnennung.
  5. Du versicherst, dass auf dem Foto keine Personen – insbesondere keine Kinder – erkennbar und keine Kfz-Kennzeichen lesbar sind.
  6. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Wir können Fotos jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen.
  7. Du stellst die Meng GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehenden Zusicherungen nicht zutreffen.
  8. Eine Vergütung erfolgt nicht.